Direktversicherung
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Direktversicherung zur Altersvorsorge
Direktversicherung - Betriebliche Altersvorsorge
Sieht man sich einmal die Prognosen für die zukünftige Rente an, kann einem angst und bange werden. Da ist es gut, wenn man sich auf privater Basis ein sicheres finanzielles Polster schafft. Ein sehr guter Weg, sich einen Teil seines zukünftigen Lebensstandards zu sichern, ist die sogenannte Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Bei dieser Versicherung ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und spart über einen vorher festgelegten Zeitraum für seinen Arbeitnehmer kontinuierlich eine bestimmte Summe aus dem Einkommen des Arbeitnehmers an.
Direktversicherung - Vorteile - Brutto-/Netto-Effekt
Der Vorteil für den Arbeitnehmer liegt darin, dass er neben der Sicherung seines Altersstandards auch noch Steuern spart. Die Ansparsumme wird von dem Bruttogehalt abgezogen, was aber durch die steuerliche Ersparnis grob gesprochen nur mit der Hälfte zu Buche schlägt. Auf Wunsch kann man auch statt des laufenden Gehalts bestimmte Gelder wie zum Beispiel einen Teil des Weihnachts- oder Urlaubsgelds in die Direktversicherung investieren. Besteuert wird das Ganze dann erst bei Auszahlung der Direktversicherung, allerdings zu einem niedrigeren Steuersatz als unter der normalen Besteuerung des Gehalts.
Direktversicherung und Rentenversicherung
Auch aus diesem Grund wird die Direktversicherung immer beliebter. Zur Absicherung des späteren Lebensstandards im Rentenalter spricht man von den sogenannten drei Säulen, die jeder Arbeitnehmer haben sollte. Eine dieser drei Säulen ist die gesetzliche Rentenversicherung. Hinzu kommen noch private Methoden der Altersvorsorge wie zum Beispiel private Rentenversicherungen, Lebensversicherungen oder Fonds. Die dritte Säule stellt die betriebliche Altersvorsorge dar.
Direktversicherung - Hinterbliebenen-Schutz
Bei der betrieblichen Altersversorgung geht es im Rahmen der Direktversicherung nicht nur um die Versorgung des Arbeitnehmers, sondern auch um die Versorgung von Hinterbliebenen sowie die Versorgung im Falle einer eintretenden Invalidität des Arbeitnehmers. Bei der Direktversicherung erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Leistungen, die unterschiedlich ausfallen können. Bei der Direktversicherung oder der betrieblichen Altersvorsorge sind verschiedene Methoden möglich.
Direktversicherung für Arbeitnehmer
Für den Unternehmer selbst ist eine solche betriebliche Altersvorsorge oder Direktversicherung allerdings nur möglich, wenn er steuerlich als Arbeitnehmer gilt und auch so behandelt wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich bei der Firma um eine GmbH handelt. Ob eine Direktversicherung für den Unternehmer in Frage kommt, sollte deshalb immer individuell mit der Versicherung abgeklärt werden. Insgesamt sollen die drei Wege der betrieblichen Altersversorgung sicherstellen, dass später etwa 80 Prozent des Nettogehalts erreicht werden, die der Arbeitnehmer während seines Arbeitslebens erhalten hat.
Dabei spielt es keine Rolle, welcher der Wege hier den stärkeren Part einnimmt. Dieses ist in keiner Form gesetzlich vorgeschrieben. Das muss nach der persönlichen Situation eines jeden Einzelnen geklärt werden. Wer Prognosen zufolge durch die gesetzliche Rentenversicherung und die Direktversicherung nur einen geringen Prozentsatz erreicht, wird nicht umhin kommen, etwas mehr in die private Vorsorge zu stecken, um in etwa auf den angestrebten Prozentsatz zu kommen.
Direktversicherung - Auszahlung
Die Auszahlung einer Direktversicherung erfolgt erst ab dem 60. Lebensjahr des Arbeitnehmers, wenn er seine Tätigkeit beendet und in den Ruhestand geht. Aus der Direktversicherung können wahlweise monatliche Beträge in Form einer Rente ausgezahlt werden oder aber auch der gesamte Betrag auf einen Schlag. Die betriebliche Altersversorgung oder kurz BAV wird durch eine sogenannte Entgeltumwandlung bestritten.
Direktversicherung vom Bruttogehalt
Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts, welches der Arbeitgeber vor der Besteuerung in die Versicherung einzahlt. Dadurch, dass das Bruttogehalt nun geringer ist, ist auch die steuerliche Belastung des Arbeitnehmers deutlich geringer, was dazu führt, dass sich der Verzicht auf eine bestimmte Summe des Gehalts gar nicht so sehr beim Nettogehalt bemerkbar macht. Dem Arbeitnehmer steht es aber auch frei, sein laufendes Gehalt wie gewohnt weiter zu beziehen und nur Zahlungen des Arbeitgebers wie zum Beispiel Urlaubsgeld oder einen Teil des Weihnachtsgelds sowie bestimmte Bonuszahlungen oder Prämien in die Direktversicherung fließen zu lassen.
Recht auf eine Direktversicherung
Grundsätzlich haben seit dem Jahre 2002 alle Arbeitnehmer ein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf eine Direktversicherung mit Entgeltumwandlung. Sollte der Arbeitnehmer irgendwann seinen Arbeitgeber wechseln und der neue Arbeitgeber ist nicht bereit, die Direktversicherung weiterzuführen, dann kann der Arbeitnehmer die Versicherung entweder beitragsfrei bis zum Ablauf weiterführen oder er zahlt aus eigener Tasche weitere Beiträge ein. Das Geld ist also keinesfalls verloren. Das Gleiche gilt natürlich, wenn der Arbeitnehmer arbeitslos wird oder früher aus dem Berufsleben ausscheidet. Wichtig ist, dass die Auszahlung aus der Direktversicherung erst nach Erreichen des 60 Lebensjahres beginnt, weil das Ganze nur unter diesen Voraussetzungen als betriebliche Altersvorsorge anerkannt wird.
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