Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge mit einer Direktversicherung

Betriebliche Altersvorsorge

Vor der Einführung der Entgeltumwandlung wurde häufig von einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge gesprochen. Heute ist es allerdings so, dass die betriebliche Altersvorsorge nur noch dann als arbeitgeberfinanziert eingestuft wird, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bereits bei der Einstellung eine betriebliche Altersvorsorge zusagt, welche auch im Arbeitsvertrag festgehalten wird. Des Weiteren geht man von einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung aus, wenn diese während des Vertragsverhältnisses nachträglich erfolgt, ohne dass der Arbeitnehmer auf sein bisheriges Gehalt verzichten muss.






 

Betriebliche Altersvorsorge - Pensionszusage

Die betriebliche Altersvorsorge wird noch in verschiedene Methoden unterteilt. Welche davon der Arbeitgeber wählt, ist ihm selbst überlassen. Eine der Methoden zur Zahlung einer späteren Betriebsrente ist die Pensionszusage. Diese Pensionszusage ist ein Versprechen des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer, ihm im Versorgungsfall eine Altersrente zu zahlen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit erhält der Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeitsrente. Sollte der Arbeitnehmer sterben, erhalten die Verwandten eine Hinterbliebenenversorgung.

Betriebliche Altersvorsorge - Rückdeckungsversicherung

Finanziert wird das Ganze durch sogenannte Pensionsrückstellungen, die bereits dann gebildet werden, während der Arbeitnehmer noch in einem Arbeitverhältnis steht. Diese Pensionszusage birgt jedoch ein gewisses finanzielles Risiko, für den Fall, dass mehrere unerwartete Versorgungsfälle eintreten. Deshalb muss der Arbeitgeber bei dieser Versorgungsform auch immer eine sogenannte Rückdeckungsversicherung abschließen, um finanziellen Engpässen und Versorgungslücken vorzubeugen. Oft empfiehlt sich auch noch eine separate Anlage von Kapital.

Betriebliche Altersvorsorge - Direktversicherung

Außerdem ist das Ganze recht aufwändig von der Verwaltung her, sodass sich diese Methode für kleinere Betriebe sehr schlecht eignet. Außerdem haben auch nur Unternehmen, die eine Bilanz führen, einen steuerlichen Vorteil von dieser Form der BAV. Für kleinere und mittelständische Unternehmen ist aufgrund des recht geringen Verwaltungsaufwands sowie der steuerlichen Vorteile eine Direktversicherung die bessere Lösung. Eine Direktversicherung ist genau genommen eine Lebensversicherung, bei der der Arbeitgeber sowohl Versicherungsnehmer als auch Beitragszahler ist, aber der Arbeitnehmer beziehungsweise im Falle seines Ablebens die Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind.

Betriebliche Altersvorsorge - Unterstützungskasse

Die Beiträge für die Direktversicherung werden aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers finanziert und sind in den meisten Fällen gänzlich steuerfrei oder werden anderenfalls nur mit einem geringen pauschalen Steuersatz belegt. Eine weitere Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Unterstützungskasse, die aus den Leistungen mehrerer Unternehmen finanziert wird. Diese Art der Altervorsorge ist jedoch nur für größere und große Unternehmen geeignet und im Grunde rückläufig, weil immer mehr Unternehmen auf die Vorteile einer Direktversicherung zurückgreifen.

Betriebliche Altersvorsorge - Pensionskasse

Früher sehr häufig angewandt wurde auch die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Pensionskasse. Bei dieser Form der BAV hatte bzw. hat der Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf die Leistungen im Versorgungsfall, die von dem Arbeitgeber im Vorfeld zugesagt wurden. Hierbei handelt es sich um eine arbeitgeberfinanzierte Vorsorge, denn die Beiträge oder Rücklagen hierfür werden von dem Arbeitgeber geleistet. Diese Beitragszahlungen des Arbeitgebers während der Beschäftigung des Arbeitnehmers gelten steuerlich als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und müssen deshalb auch entsprechend bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Betriebliche Altersvorsorge - Pensionsfonds

Allerdings werden diese Beiträge nicht voll besteuert, sondern nur pauschal. In vielen Fällen sind die Beiträge sogar komplett steuerfrei, sodass sich für den Arbeitnehmer keine finanziellen Nachteile ergeben. Diese Form der Altersvorsorge war und ist überwiegend in Großunternehmen anzutreffen. Seit dem Jahre 2002 gibt es noch eine weitere Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Pensionsfonds. Der Vorteil des Pensionsfonds liegt darin, dass hier eine höhere Rendite erzielt werden kann als bei der Pensionskasse oder einer Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung. Obwohl die Renditeaussichten bei einer Direktversicherung auch recht hoch sind, ergibt sich bei dem Pensionsfonds etwas mehr Spielraum.

Der Pensionsfonds wird durch Beiträge des Arbeitgebers finanziert. Der Arbeitgeber kann diese Beiträge sogar als Betriebsausgaben absetzen. Dem Arbeitnehmer entstehen auch keine Nachteile, da diese Beiträge für ihn steuerfrei sind. Allerdings gelten die später erfolgenden Leistungen aus dem Pensionsfonds als sonstige Einkünfte bei der Steuererklärung, da sie im Vorfeld steuerfrei waren. Im Falle einer Auszahlung der Leistungen aus dem Pensionsfonds ist somit der volle Steuersatz fällig. Man profitiert also ebenso wie bei der Direktversicherung von einer Steuerfreiheit während der Berufstätigkeit, muss aber später im Leistungsfall Steuern zahlen.

Betriebliche Altersvorsorge - nachgelagerte Besteuerung

Das gilt auch für die Direktversicherung, die seit dem Jahre 2005 auch steuerpflichtig ist. Man spricht hier von einer sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Die Beitragszahlungen sind zwar während der Ansparphase steuerfrei, werden aber dann besteuert, wenn der Arbeitnehmer in Rente geht und die Leistungen aus der Direktversicherung in Anspruch nimmt. Allerdings kann man trotzdem noch von einem steuerlichen Vorteil sprechen, denn im Rentenalter gelten in der Regel geringere Steuersätze als während der Berufstätigkeit, wodurch die steuerliche Belastung nicht ganz so groß ausfällt wie befürchtet.

Betriebliche Altersvorsorge - steuerliche Vorteile

Weitere Vorteile der Direktversicherung sind neben den steuerlichen Vorteilen auch die Absicherung des Arbeitnehmers und seiner Angehörigen von Anfang an. Die Direktversicherung zeichnet sich dadurch aus, dass sie zu den renditestärksten Formen der BAV gehört. Außerdem ist sie recht flexibel, was einen Wechsel des Arbeitgebers oder auch die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeht. Die Direktversicherung kann bei dem neuen Arbeitgeber oder durch private Beitragszahlungen des Arbeitnehmers ohne Probleme fortgeführt werden. Möglich ist auch eine Beitragsfreistellung, sofern bereits ein Mindestbetrag in der Versicherung eingezahlt worden ist.

 

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