Direktversicherung
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Direktversicherung
Entgeltumwandlung und Betriebliche Altersvorsorge
Direktversicherung und Entgeltumwandlung
Entgeltumwandlung für die Direktversicherung
Eine sehr populäre Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung. Bei dieser Direktversicherung handelt es sich um eine Rentenversicherung oder Lebensversicherung, die sich aus einer Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers finanziert. Bei der Direktversicherung ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und auch Beitragszahler. Die Beitragszahlungen erfolgen durch eine Gehaltsumwandlung des Arbeitnehmers.
Entgeltumwandlung: Für geringere monatliche Belastungen
Das heißt, der Arbeitgeber behält einen vorher vereinbarten Betrag des Bruttogehalts des Arbeitnehmers ein und führt diesen als Versicherungsbeitrag an die Direktversicherung ab. Wie hoch dieser Betrag monatlich sein soll, liegt bei dem Arbeitnehmer. Hieraus ergeben sich für den Arbeitnehmer attraktive steuerliche Vorteile. Da die Beiträge für die Direktversicherung während der Ansparphase steuerfrei sind, ergibt sich für den Arbeitnehmer eine geringere monatliche steuerliche Belastung, da das zu versteuernde Einkommen entsprechend niedriger ausfällt.
Entgeltumwandlung - Steuersatz
Im Leistungsfall profitiert der Arbeitnehmer auch noch von dem geringeren Steuersatz im Rentenalter. Die Entgeltumwandlung kann auf Wunsch monatlich erfolgen. Der Arbeitnehmer hat aber auch die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, nur bestimmte Gehälter wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder Prämien ganz oder auch nur zum Teil in die Direktversicherung fließen zu lassen. Man spricht bei der Direktversicherung auch von der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge, da hier die Direktversicherung durch die Gehaltsumwandlung des Arbeitnehmers finanziert wird.