Direktversicherung | Besteuerung

Besteuerung der Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Bei einer Direktversicherung ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer, welcher für den Arbeitnehmer kontinuierlich eine bestimmte Summe aus dem Einkommen des Arbeitnehmers anspart. Aufgrund der dadurch erzielten Steuervorteile für den Arbeitnehmer (jedoch auch für den Arbeitgeber), ist die Direktversicherung für jeden Arbeitnehmer ein sehr vorteilhafter Weg, um die eigene Altersvorsorge aufzubauen und sich dadurch einen Teil seines zukünftigen Lebensstandards zu sichern und sich ein sicheres finanzielles Polster für den Lebensabend zu schaffen. In einer Direktversicherung kann als Zusatzversicherung auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) oder auch ein Hinterbliebenenschutz integriert werden. Auch diese Zusatzversicherungen profitieren damit von den steuerlichen Vorteilen.


Nachgelagerte Versteuerung der DirektversicherungDirektversicherung Besteuerung

Die Direktversicherung ist seit dem Jahre 2005 auch steuerpflichtig, ebenso wie auch die Lebensversicherung oder die Rentenversicherung. Man spricht bei der Direktversicherung von einer sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Die Beitragszahlungen sind zwar während der Ansparphase steuerfrei, werden aber dann versteuert, wenn der Arbeitnehmer in Rente geht und die Leistungen aus der Direktversicherung in Anspruch nimmt. Allerdings kann man trotzdem noch von einem soliden steuerlichen Vorteil sprechen, denn im Rentenalter gelten in der Regel deutlich geringere Steuersätze als während der Berufstätigkeit, wodurch die steuerliche Belastung nicht ganz so groß ausfällt.


Direktversicherung - Vorteile - Brutto-/Netto-Effekt

Der Vorteil für den Arbeitnehmer liegt bei der Direktversicherung hauptsächlich darin, dass er neben der Sicherung seines Altersstandards auch noch Steuern spart. Die Ansparsumme wird von dem Bruttogehalt abgezogen, was aber durch die steuerliche Ersparnis grob gesprochen nur mit der Hälfte zu Buche schlägt. Auf Wunsch kann man auch statt des laufenden Gehalts bestimmte Gelder wie zum Beispiel einen Teil des Weihnachtsgeldes oder Urlaubsgeldes in die Direktversicherung investieren. Besteuert wird das Ganze dann erst bei Auszahlung der Direktversicherung, allerdings zu einem niedrigeren Steuersatz als unter der normalen Besteuerung des Gehalts.


Direktversicherung - Neben den steuerlichen Vorteilen gibt es noch weitere Vorteile

Weitere Vorteile der Direktversicherung sind neben den steuerlichen Vorteilen auch die Absicherung des Arbeitnehmers und seiner Angehörigen von Anfang an. Die Direktversicherung zeichnet sich dadurch aus, dass sie zu den renditestärksten Formen der bAV gehört. Außerdem ist sie recht flexibel, was einen Wechsel des Arbeitgebers oder auch die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeht. Die Direktversicherung kann bei dem neuen Arbeitgeber oder durch private Beitragszahlungen des Arbeitnehmers ohne Probleme fortgeführt werden. Möglich ist auch eine Beitragsfreistellung, sofern bereits ein Mindestbetrag in der Versicherung eingezahlt worden ist.


Direktversicherung - Rentenauszahlung

Bei Auszahlung der Rente erhält der versicherte Arbeitnehmer eine regelmäßige lebenslange Rentenzahlung. Auf Wunsch kann sich dieser aber auch das Kapital auf einmal auszahlen lassen. Die Auszahlungen aus einer Direktversicherung werden bei Renteneintritt nachgelagert besteuert. Durch die meist niedrigeren Einkünfte im Rentenalter ist der Steueranteil jedoch relativ niedrig. Direktversicherung, die aber noch bis einschließlich 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, profitieren von der alten (bis Ende 2004 gültigen) steuerlichen Regelung und können sich das Kapital steuerfrei auszahlen lassen. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Rentenbeginn der Direktversicherung nicht vor dem 60. Lebensjahr liegt und des Weiteren, dass der Vertrag mindestens eine Laufzeit von 12 Jahren hatte.


Direktversicherung - Arbeitgeberwechsel und Zusatzversicherungen

Durch die gesetzlich vorgeschriebene Portabilität wird der Rentenanspruch der Direktversicherung auch bei einem Arbeitgeberwechsel beibehalten. Dabei kann die Direktversicherung über den neuen Arbeitgeber fortgeführt, aber auch privat weitergezahlt werden. Des Weiteren kann das angesparte Kapital auch in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers mitgenommen werden.


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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 05.03.2024