Direktversicherung | bAV (Betriebliche Altersvorsorge)

Direktversicherung in der bAV - Die Durchführungswege der bAV

Die betriebliche Altersvorsorge wird in verschiedene Durchführungswege unterteilt. Welche davon der Arbeitgeber wählt, bleibt ihm selbst überlassen. Vor der Einführung der Entgeltumwandlung wurde häufig von einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge gesprochen. Heute ist es allerdings so, dass die betriebliche Altersvorsorge nur noch dann als arbeitgeberfinanziert eingestuft wird, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bereits bei der Einstellung eine betriebliche Altersvorsorge zusagt, welche auch im Arbeitsvertrag festgehalten wird. Des Weiteren geht man von einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung aus, wenn diese während des Vertragsverhältnisses nachträglich erfolgt, ohne dass der Arbeitnehmer auf sein bisheriges Gehalt verzichten muss.


Die Pensionszusage Direktversicherung bAV

Eine der Möglichkeiten zur Zahlung einer späteren Betriebsrente ist die Pensionszusage. Die Pensionszusage ist ein Versprechen des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer, ihm im Versorgungsfall eine Altersrente zu zahlen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit erhält der Arbeitnehmer außerdem - sofern versichert - eine Berufsunfähigkeitsrente. Sollte der Arbeitnehmer sterben, erhalten die Verwandten eine Hinterbliebenenversorgung.


Rückdeckungsversicherung als Bestandteil der Pensionszusage

Finanziert wird die Pensionszusage durch sogenannte Pensionsrückstellungen, die bereits dann gebildet werden, während der Arbeitnehmer noch in einem Arbeitsverhältnis steht. Diese Pensionszusage birgt jedoch ein gewisses finanzielles Risiko, für den Fall, dass mehrere unerwartete Versorgungsfälle eintreten. Deshalb muss der Arbeitgeber bei dieser Versorgungsform auch immer eine sogenannte Rückdeckungsversicherung abschließen, um finanziellen Engpässen und Versorgungslücken vorzubeugen. Oft empfiehlt sich auch noch eine separate Anlage von Kapital. Die Pensionszusage ist in puncto Handhabung und Verwaltung recht aufwändig, so dass sich dieser Durchführungsweg der bAV für kleinere Betriebe eher nicht eignet. Des Weiteren haben auch nur Unternehmen, die eine Bilanz führen, einen steuerlichen Vorteil von der Pensionszusage.


Die Direktversicherung

Für kleinere und mittelständische Unternehmen ist aufgrund des recht geringen Verwaltungsaufwands sowie der steuerlichen Vorteile eine Direktversicherung die bessere Lösung. Eine Direktversicherung ist genau genommen eine Lebensversicherung, bei der der Arbeitgeber sowohl Versicherungsnehmer als auch Beitragszahler ist, aber die Arbeitnehmer (bzw. im Falle seines Ablebens die Hinterbliebenen) bezugsberechtigt sind. Die Beiträge für die Direktversicherung werden aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers abgeführt und sind in den meisten Fällen dadurch gänzlich steuerfrei.


Die Unterstützungskasse

Eine weitere Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Unterstützungskasse, die aus den Leistungen mehrerer Unternehmen finanziert wird. Diese Art der Altersvorsorge ist jedoch nur für mittelgroße und große Unternehmen geeignet und im Grunde rückläufig, weil immer mehr Unternehmen auf die Vorteile einer Direktversicherung zurückgreifen.


Die Pensionskasse

Früher sehr häufig als betriebliche Altersvorsorge verwendet wurde die Pensionskasse. Bei dieser Form der bAV hat der Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf die Leistungen im Versorgungsfall, die von dem Arbeitgeber im Vorfeld zugesagt wurden. Hierbei handelt es sich um eine arbeitgeberfinanzierte Vorsorge, denn die Beiträge oder Rücklagen hierfür werden komplett vom Arbeitgeber geleistet. Diese Beitragszahlungen des Arbeitgebers während der Beschäftigung des Arbeitnehmers gelten steuerlich als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und müssen deshalb auch entsprechend bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Allerdings werden diese Beiträge nicht voll besteuert, sondern nur pauschal. In vielen Fällen sind die Beiträge sogar komplett steuerfrei, so dass sich für den Arbeitnehmer keine finanziellen Nachteile ergeben. Diese Form der Altersvorsorge war und ist überwiegend in Großunternehmen anzutreffen.


Betriebliche Altersvorsorge - Pensionsfonds

Seit dem Jahre 2002 gibt es noch eine weitere Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Pensionsfonds. Der Vorteil des Pensionsfonds liegt darin, dass hier eine höhere Rendite erzielt werden kann als bei der Pensionskasse oder einer Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung. Obwohl die Renditeaussichten bei einer Direktversicherung auch recht hoch sind, ergibt sich bei dem Pensionsfonds etwas mehr Spielraum.

Der Pensionsfonds wird durch Beiträge des Arbeitgebers finanziert. Der Arbeitgeber kann diese Beiträge sogar als Betriebsausgaben absetzen. Dem Arbeitnehmer entstehen auch keine Nachteile, da diese Beiträge für ihn steuerfrei sind. Allerdings gelten die später erfolgenden Leistungen aus dem Pensionsfonds bei der Steuererklärung als sonstige Einkünfte, da sie im Vorfeld steuerfrei waren. Im Falle einer Auszahlung der Leistungen aus dem Pensionsfonds ist somit der volle Steuersatz fällig. Man profitiert also ebenso wie bei der Direktversicherung von einer Steuerfreiheit während der Berufstätigkeit, muss aber später im Leistungsfall Steuern zahlen.


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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 05.03.2024