Direktversicherung | Entgeltumwandlung

Direktversicherung durch Entgeltumwandlung

Die betriebliche Altersversorgung oder kurz bAV wird durch eine sogenannte Entgeltumwandlung vorgenommen. Im Rahmen der Entgeltumwandlung ist die Direktversicherung die beliebteste Form der bAV und wird am häufigsten gewählt. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts, welches der Arbeitgeber vor der Besteuerung in die Versicherung einzahlt. Dadurch, dass das Bruttogehalt nun geringer ist, ist auch die steuerliche Belastung des Arbeitnehmers deutlich geringer, was dazu führt, dass sich der Verzicht auf eine bestimmte Summe des Gehalts "unterm Strich" also beim Nettogehalt quasi nur zur Hälfte bemerkbar macht. Dem Arbeitnehmer steht es aber auch frei, sein laufendes Gehalt wie gewohnt weiter zu beziehen und nur Zahlungen des Arbeitgebers wie zum Beispiel Urlaubsgeld oder einen Teil des Weihnachtsgelds sowie bestimmte Bonuszahlungen oder Prämien in die Direktversicherung fließen zu lassen.


Recht auf eine DirektversicherungDirektversicherung Entgeltumwandlung

Grundsätzlich haben seit dem Jahre 2002 alle Arbeitnehmer ein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf eine Direktversicherung durch Entgeltumwandlung. Sollte der Arbeitnehmer irgendwann einmal seinen Arbeitgeber wechseln und der neue Arbeitgeber nicht bereit sein, die Direktversicherung weiterzuführen, dann kann der Arbeitnehmer die Versicherung entweder beitragsfrei bis zum Ablauf weiterführen oder er zahlt aus eigener Tasche weitere Beiträge ein. Das Geld ist also keinesfalls verloren. Das Gleiche gilt natürlich, wenn der Arbeitnehmer arbeitslos wird oder früher aus dem Berufsleben ausscheidet. Seit 2005 jedoch ist gesetzlich geregelt, dass eine Direktversicherung auch bei einem Arbeitgeberwechsel zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden kann (= Portabilität). Durch dieses Recht auf Portabilität können Ansprüche aus der Direktversicherung zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Dabei wird die bisherige Anwartschaft aus der Direktversicherung in einen Kapitalbetrag umgerechnet und in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers übertragen. Dadurch ist gewährleistet, dass die die Rente später aus einer Hand gezahlt wird. Wichtig dabei ist, dass die Auszahlung aus der Direktversicherung erst nach Erreichen des 60. Lebensjahres beginnt, weil die Entgeltumwandlung nur unter diesen Voraussetzungen als betriebliche Altersvorsorge anerkannt wird.


Direktversicherung durch Entgeltumwandlung als Form der Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge stellt eine Ergänzung der gesetzlichen Altersvorsorge dar. Zur Absicherung des späteren Lebensstandards im Rentenalter spricht man von den sogenannten drei Schichten (früher die 3 Säulen) der Altersvorsorge, die jeder Arbeitnehmer haben sollte. Eine dieser drei Schichten (die 1. Schicht) ist die gesetzliche Rentenversicherung. Hinzu kommen noch private Formen der Altersvorsorge wie zum Beispiel private Rentenversicherungen, Lebensversicherungen oder Fondssparpläne (= 3. Schicht). Die dritte Säule stellt schließlich die betriebliche Altersvorsorge dar (2. Schicht).


Direktversicherung - Hinterbliebenen-Schutz durch Entgeltumwandlung

Bei der Direktversicherung durch Entgeltumwandlung geht es nicht lediglich um die Versorgung des Arbeitnehmers, sondern auch um die Versorgung von Hinterbliebenen sowie die Versorgung im Falle einer eintretenden Invalidität des Arbeitnehmers. Bei der Direktversicherung erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Leistungen, die unterschiedlich ausfallen können. Dabei sind verschiedene Formen möglich.


Entgeltumwandlung - Rechtliche BestimmungenDirektversicherung Gehaltsumwandlung

Für den Unternehmer selbst ist die Direktversicherung durch Entgeltumwandlung allerdings nur möglich, wenn er steuerlich als Arbeitnehmer gilt und auch so behandelt wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich bei der Firma um eine GmbH handelt. Ob eine Direktversicherung für den Unternehmer in Frage kommt, sollte deshalb immer individuell mit der Versicherung bzw. dem bAV Berater abgeklärt werden. Insgesamt sollen die drei Wege der betrieblichen Altersversorgung sicherstellen, dass später etwa 80 Prozent des Nettogehalts erreicht werden, die der Arbeitnehmer während seines Arbeitslebens erhalten hat. Dabei spielt es keine Rolle, welcher der Wege hier den stärkeren Part einnimmt. Dieses ist in keiner Form gesetzlich vorgeschrieben. Das muss nach der persönlichen Situation eines jeden Einzelnen geklärt werden. Wer Prognosen zufolge durch die gesetzliche Rentenversicherung und die Direktversicherung nur einen geringen Prozentsatz erreicht, wird nicht umhin kommen, etwas mehr in die private Vorsorge zu stecken, um in etwa auf den angestrebten Prozentsatz zu kommen.


Direktversicherung - Auszahlung

Die Auszahlung einer Direktversicherung erfolgt frühestens erst ab dem 60. Lebensjahr des Arbeitnehmers (oder auch später), wenn er seine Tätigkeit beendet und in den Ruhestand geht. Aus der Direktversicherung können wahlweise monatliche Beträge in Form einer Rente ausgezahlt werden oder aber auch der gesamte Betrag auf einen Schlag.

 

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Unsere bAV Experten blicken auf viele Jahre Beratung im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge zurück und wissen daher genau, welche Aspekte bei der Umsetzung einer betrieblichen Altersversorgung zu beachten sind. Da wir als unabhängiges Maklerunternehmen an keine Versicherungsgesellschaften gebunden sind, können wir frei aus allen Anbietern und aus allen Direktversicherung Tarifen am deutschen Markt die jeweils für Sie besten ermitteln.

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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 05.03.2024